Umfangreiche Hilfe bei der Pflege von Angehörigen erhalten

12 Marz 2021
 Kategorien: Hauspflege, Blog


Die Pflege von Familienmitgliedern kann anstrengend sein und viel Zeit in Anspruch nehmen. Ist eine intensive Pflege notwendig, kann das sogar bedeuten, dass eine Pflegeperson aus dem privaten Umfeld beruflich zurückstecken muss, damit Angehörige nicht in ein Pflegeheim gebracht werden müssen. Viele Menschen möchten lieber zu Hause gepflegt werden und viele Familien ziehen es auch vor, Angehörige in ihrem gewohnten Umfeld zu belassen. Dabei sind die Pflegebedürftigen sowie die pflegenden Angehörigen nicht auf sich selbst gestellt. Es bestehen zahlreiche Möglichkeiten, Hilfe bei der Pflege von Angehörigen zu erhalten, beispielsweise in Form einer Tagespflege wie von der Tagespflege in Hannover GmbH.

Eine wichtige Hilfe bei der Pflege von Angehörigen ist das Pflegegeld, das die pflegebedürftige Person bei ihrer Krankenkasse beantragen kann. Voraussetzung für die Auszahlung ist dabei die Feststellung eines Pflegegrads. Nach dessen Höhe bestimmt sich die Höhe des ausgezahlten Pflegegelds. Bei einem erstmaligen Antrag ist der Ablauf so, dass der Antrag auf Pflegegeld bei der Krankenkasse eingereicht wird. Ist die pflegebedürftige Person selbst nicht mehr in der Lage, einen solchen Antrag auszufüllen, kann dieser selbstverständlich auch von einem eingesetzten Betreuer gestellt werden. Anschließend wird ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung die pflegebedürftige Person besuchen und aufgrund der Begutachtung sowie eventuell bereits vorliegender Befunde ein Gutachten erstellen, in dem ein Pflegegrad festgelegt wird. Ist dieser Pflegegrad bestätigt, erfolgt monatlich die Auszahlung des Pflegegelds. Das Pflegegeld ist dabei eine Leistung, die der pflegebedürftigen Person zukommt. Dieses ist steuerfrei und darf frei verwendet werden. In den meisten Fällen dient das Pflegegeld einerseits dazu, den Bedarf an Pflegeprodukten zu decken, die nicht durch die Krankenkasse getragen werden. Andererseits kann das Pflegegeld als finanzielle Absicherung für die pflegenden Angehörigen zum Einsatz kommen.

Eine weitere Hilfe bei der Pflege von Angehörigen ist die sogenannte Kurzzeitpflege. Diese zusätzliche Leistung ermöglicht es pflegenden Angehörigen, die zu pflegende Person für eine kurze Zeit in einer Pflegeeinrichtung unterzubringen. Diese Unterbringung ist eine Lösung, wenn beispielsweise eine berufliche Reise ansteht oder die pflegenden Angehörigen Urlaub machen möchten. In dieser Zeit übernimmt eine Pflegeeinrichtung die Betreuung. Anschließend kehrt die pflegebedürftige Person wieder in ihr gewohntes Umfeld zurück. Die Kurzzeitpflege ist somit eine Leistung, mit der Zeiten überbrückt werden können, in denen die Pflege zu Hause nicht gewährleistet ist.

Ähnlich verhält es sich mit der Verhinderungspflege. Der Unterschied ist, dass die Verhinderungspflege dafür gedacht ist, die Pflege für bestimmte Stunden am Tag sicherzustellen. Zudem muss bei der Verhinderungspflege keine ausgebildete Pflegekraft zum Einsatz kommen. Es können Privatpersonen mit der stundenweisen Pflege beauftragt werden. Die mit der Privatperson vereinbarten Stundensätze werden von der Krankenkasse nach Beantragung zurückgezahlt. Das verschafft den pflegenden Angehörigen zeitlichen Spielraum bei der Tagesplanung.


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